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Online-Proben

Erklärung zur Barrierefreiheit

die Dienststelle ist bemüht, die Fachanwendung „Online-Proben“ im Einklang mit § 10 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Anwendung ist mit WCAG 2.2 Stufe AA, EN 301 549 V3.2.1 teilweise vereinbar. Was noch nicht barrierefrei ist, steht unter „Nicht barrierefreie Inhalte“.

Was die Anwendung bietet

  • Bedienung ganz mit der Tastatur, sichtbare Markierung, „Zum Inhalt springen“ am Anfang jeder Seite
  • Beschriftete Felder, Überschriften, Bereiche und Tabellenköpfe für Bildschirmleser; Ansagen, wenn ein Lauf fertig ist
  • Vergrößerung bis 400 %: Inhalte rücken untereinander, die Kopfleiste läuft mit
  • Einstellungen von Windows und Browser wirken: Kontrastdesign, Schriftgröße, reduzierte Bewegung
  • Je Konto einstellbar unter „Konto → Darstellung und Bedienung“: Schriftgröße, Abstände, Schrift, Farbschema, Fokus, Größe der Knöpfe, Tastenkürzel, Ruhe, Vorlesen und mehr – sichtbar nur für die Person selbst
  • Vor dem Ende einer Sitzung ein Hinweis mit „Angemeldet bleiben“; Eingaben gehen beim Abmelden nicht verloren
  • Protokoll und Anschreiben als getaggte PDF

Nicht barrierefreie Inhalte

Ältere und weitere PDF-Dokumente

Protokoll und Anschreiben entstehen als getaggte PDF. Kontrollbericht, Dossier, Empfangsbescheinigung, Herstellerbenachrichtigung, Übersichten und Dokumente aus der Zeit vor der Umstellung sind noch nicht getaggt.

Alternative: Die Angaben stehen auch in der Anwendung (Vorgang, Akte, Kontrolle). Auf Wunsch stellt die Dienststelle ein Dokument in zugänglicher Form bereit.

Bildschirmfotos der Shops

Bildschirmfotos sind unveränderte Beweisbilder fremder Webseiten; ihr Inhalt lässt sich nicht als Text beschreiben, ohne den Beweis zu verändern.

Alternative: Zu jeder Probe gibt es das Webarchiv der Seite und die ausgelesenen Angaben (Kennzeichnung, Händler) als Text.

Höchstdauer einer Anmeldung

Aus Sicherheitsgründen endet jede Anmeldung spätestens nach 10 Stunden. Vor dem Ende einer Sitzung kommt ein Hinweis; nach 2 Stunden ohne Bedienung lässt sich die Sitzung mit „Angemeldet bleiben“ verlängern, nach 10 Stunden nicht.

Alternative: Eingaben gehen beim Abmelden nicht verloren – nach der neuen Anmeldung stehen sie wieder im Formular.

Zeitstrahl und Diagramme

Der Zeitstrahl der Fristen und die Monatsbalken sind Grafiken, die sich bei starker Vergrößerung waagerecht verschieben lassen müssen.

Alternative: Dieselben Angaben stehen als Liste und als Tabelle (Fristen: Liste und Kalender; Auswertung: Zahlen).

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Für die Fachanwendung gibt es keine Erläuterungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache (für Anwendungen ohne öffentliche Startseite nicht vorgeschrieben).

Alternative: Fragen beantwortet die Kontaktstelle unten schriftlich.

Barriere melden

Wer auf eine Barriere stößt, meldet sie bitte hier oder direkt bei der Kontaktstelle. Die Dienststelle antwortet innerhalb von zwei bis sechs Wochen (§ 5 BITV NRW).

Kontaktstelle

die Dienststelle

Die Dienststelle hat noch keine Kontaktdaten eingetragen.

Ombudsverfahren

Ist die Antwort nicht zufriedenstellend, kann ein Ombudsverfahren beantragt werden – kostenlos, bei der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (zugeordnet der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung).

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.11.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung nach dem BITV-Test (Prüfverfahren „BITV/EN 301 549 + WCAG 2.2“) vom 02.11.2026. Sie wird jährlich überprüft.